PIN-Datenbank

Den aufgeführten Maßnahmen sind Arten zugeordnet, die von der jeweiligen Maßnahme profitieren können und umgekehrt.

Uferrandstreifen

Uferrandstreifen übernehmen eine Pufferfunktion für das Gewässer, an dem sie angelegt werden, indem sie es vor Einträgen in Form von Nähr- oder Schadstoffen aus den angrenzenden Flächen schützen. Dabei bieten sie gleichzeitig auch verschiedenen Tierarten einen Rückzugsraum oder eine Nahrungsquelle und erweitern den Lebensraum für z.B. Amphibien oder Libellen. Da sie entlang von Fließgewässern angelegt werden, können sie außerdem in hohem Maße zur Biotopvernetzung beitragen.

Durchführung

  • Auf Grünland oder Acker entlang von Gewässern
  • Mindestens 3 m Breite
  • Auf Acker Begrünung mit mehrjährigen Einsaatmischungen
  • Regelmäßiges Mulchen oder Mähen (zweimal jährlich, ab dem 16. Juni), ggf. mit Mahdgutnutzung
  • Verzicht auf Pflanzenschutzmittel und Düngung
  • Keine Beweidung

Funktion

  • Biotopvernetzung
  • Schutz und Deckung
  • Schutz vor Eintragung von Schad- oder
  • Nährstoffen in das Gewässer
  • Strukturanreicherung

Diese Maßnahme bietet vollumfänglich Lebensraum für die Arten:

Literatur

Stiftung Westfälische Kulturlandschaft

Hauptgeschäftsstelle

Münster

Schorlemerstraße 11
48143 Münster
Tel.: 0251 / 4175 147
Fax: 0251 / 4175 261
info[at]kulturlandschaft.nrw

Geschäftsstelle Herford

Auf der Helle 16
32052 Herford
Tel.: 05221 / 34204.46
Fax:  05221 / 34204.19

Die Stiftung Westfälische Kulturlandschaft wurde vom Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverband e.V. gegründet, um gemeinsam mit Naturschutz und Landwirtschaft neue Wege zur Bewahrung und Entwicklung der Kulturlandschaft in Westfalen-Lippe zu gehen.