Energiepflanzenanbau und Biodiversität
Maßnahmen
Anbau von Mais im Strip Till-Verfahren in Kombination mit einer bearbeitungsfreier Schonzeit
Ziel:
Strip Till ist ein Verfahren der streifenförmigen Bodenbearbeitung. Eine Bearbeitung erfolgt nur dort, wo später der Mais gelegt wird. Dadurch bleibt der übrige Boden unberührt. Gülle bzw. Gärreste werden dabei als Unterfußdüngung in den Boden injiziert.
Im Rahmen dieser Maßnahme erfolgt der Maisanbau im Strip Till-Verfahren in Kombination mit einer bearbeitungsfreien Schonzeit (22. März – 15. Mai). Vor oder nach der Schonzeit wird das Strip Till-Verfahren durchgeführt und ab dem 16. Mai folgt das Maislegen.
Durch die reduzierte und zeitlich verschobene Bodenbearbeitung werden Brut- und Aufzuchtbedingungen für bodenbrütende Vogelarten (insbes. für den Kiebitz) verbessert und positive Auswirkungen auf den Schutz des Bodens erzielt.
Informationen:
- Vergütung: 515 €/ ha
- Keine Bewirtschaftung der Fläche vom 22. März bis einschl. 15. Mai.
- Das Strip Till-Verfahren wird vor oder nach der bearbeitungsfreien Schonzeit durchgeführt.
- Mit Beginn der Schonzeit müssen dem Kiebitz offene Bodenstellen zur Verfügung stehen (z.B. Stoppeln der Vorfrucht, feinkrümelige Bodenstrukturen). Sofern eine Bewirtschaftung der Fläche dafür als notwendig angesehen wird und ein Befahren der Fläche bis zum 21. März aufgrund der Witterung (Spätwinter) nicht möglich ist, kann der Beginn der bearbeitungsfreien Schonzeit in Abstimmung mit der Stiftung bis maximal auf den 31. März verschoben werden.
- Bis zum Beginn der Maßnahme muss über Winter eine Bodenbedeckung entweder durch Stehenlassen der Vorfrucht-Stoppeln oder durch den Anbau einer Zwischenfrucht vorhanden sein.
- Während der bearbeitungsfreien Schonzeit dürfen keine PSM eingesetzt werden.
- Einsatz von Wirtschaftsdünger (Schweine- und Rindviehgülle sowie Biogasgärreste) bis zu 80 kg N/ha, kein Einsatz mineralischer Dünger; die Düngung erfolgt als Gülleunterfußdüngung unter der Maisreihe.
- Der Einsatz eines Nitrifikationshemmstoffes (z.B. Piadin) ist möglich.
- Auf der Maßnahmenfläche oder auf einem angrenzenden Ackerschlag wird gleichzeitig eine weitere Maßnahme (Maßnahme 1: Blühmischung, Maßnahme 2: Extensiver Getreideanbau; Maßnahme 3: Maisanbau im Gemenge oder mit Kleegras-Untersaat) umgesetzt.
- Sollten zum Zeitpunkt der Ackerbewirtschaftung Kiebitzgelege auf der Maßnahmenfläche bekannt sein, so sind diese zu umfahren.
- Das Strip-Till-Verfahren eignet sich hauptsächlich auf sandige Böden und ist auf schweren, tonreichen Böden eher ungeeignet.
Maßnahmenblatt auf Anfrage erhältlich
Projektpartner und Förderer
Stiftung Westfälische Kulturlandschaft
Hauptgeschäftsstelle
Münster
Schorlemerstraße 11
48143 Münster
Tel.: 0251 / 4175 147
Fax: 0251 / 4175 261
info[at]kulturlandschaft.nrw
Geschäftsstelle Herford
Auf der Helle 16
32052 Herford
Tel.: 05221 / 34204.46
Fax: 05221 / 34204.19
Die Stiftung Westfälische Kulturlandschaft wurde vom Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverband e.V. gegründet, um gemeinsam mit Naturschutz und Landwirtschaft neue Wege zur Bewahrung und Entwicklung der Kulturlandschaft in Westfalen-Lippe zu gehen.