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Den aufgeführten Maßnahmen sind Arten zugeordnet, die von der jeweiligen Maßnahme profitieren können und umgekehrt.

Knoblauchkröte (Pelobates fuscus)

Schutzstatus: besonders geschützt, streng geschützt

Anh. IV FFH-Richtlinie

1 (Rote Liste der Lurche – Amphibia – NRW 2011)

3 (Rote Liste der Amphibien Deutschlands 2020)

teilumfänglicher Lebensraum:

Die Maßnahme erfüllt je nach Ausgestaltung für die Art wichtige Teilfunktionen wie z.B. Nahrungs-
fläche oder Rastbereich, ist aber niemals als vollumfängliches Lebensraumelement zu werten.

Vollumfänglicher Lebensraum:

Die Maßnahme ist für die Art je nach Ausgestaltung ein vollumfängliches Lebensraumelement.
Bedürfnisse, wie Reproduktion, Nahrungssuche etc., werden durch die Maßnahme abgedeckt.

Literatur

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Die Stiftung Westfälische Kulturlandschaft wurde vom Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverband e.V. gegründet, um gemeinsam mit Naturschutz und Landwirtschaft neue Wege zur Bewahrung und Entwicklung der Kulturlandschaft in Westfalen-Lippe zu gehen.